Der Hacker-Angriff auf das Computernetz des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) könnte auch strafrechtliche Folgen haben. Die Bundesanwaltschaft hat erste Vorabklärungen eingeleitet.
(ap) Nach dem Hacker-Angriff auf das Aussendepartement hat die Bundesanwaltschaft erste Vorabklärungen eingeleitet. Dies geschieht von Amtes wegen, wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft Jeannette Balmer am Dienstag auf Anfrage mitteilte.
Verschieden Tatbestände
Allfällig in Frage kommende Tatbestände wären verbotener politischer Nachrichtendienst sowie unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) normalisierte sich der Computerbetrieb unterdessen allmählich.
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Der E-Mail-Verkehr sei wieder hergestellt, und die Abschottung des IT-Netzes vom Internet solle bald aufgehoben werden, sagte EDA-Sprecher Georg Farago am Dienstagvormittag.
Mit professioneller Software angegriffen
Das EDA war vergangene Woche mit einer professionellen Virenattacke angegriffen worden. Unbekannte Täter hatten beim Angriff eine besondere Software eingesetzt, um in die Informatik-Infrastruktur des EDA einzudringen und gezielt Informationen zu beschaffen. |