Kontakt Kundencenter AGB
+41 (0) 848 778 778
 
 
  Top-Server: Ausfallsichere Hardware. 99% Uptime garantiert.
 
  Top-Service: Kostenlos. Rund um die Uhr. An 365 Tagen im Jahr.
 
  Top-Preis: Ab 4.25. Erster Monat gratis. In 5 Minuten sind Sie online.
Webhosting Domains Virtuelle Server Exchange Hosting Partnerprogramm Über uns


Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen YouTube


23.10.2009
Wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzungen

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Plattform YouTube und deren Muttergesellschaft Google eröffnet. Das bestätigte der Sprecher der Behörde, Wilhelm Möllers, am Freitag. Auslöser für die Ermittlungen sei eine Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Jens Schippmann. Der Anwalt vertritt Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage, die sich von YouTube um die Früchte ihrer Arbeit geprellt fühlen. Die Polizei ermittelt nun unter anderem gegen die obersten Chefs des mächtigen Konzerns.

Die Plattform ermöglicht ihren Nutzern, Filme ins Internet zu stellen, die von allen Besuchern angesehen werden können. Neben privaten Videos finden sich auch Fernseh- und Konzertmitschnitte, Teile von aktuellen kommerziellen Videos oder historische Aufnahmen. Ein Teil davon ist urheberrechtlich geschützt, doch die Inhaber der Rechte bekommen oft kein Geld. Der Streit zwischen den Plattform- Betreibern und der Musikbranche dauert bereits seit Jahren und wird vor allem vor Zivilgerichten geführt.

Konditionen und Technik

YouTube identifiziert mittlerweile urheberrechtlich geschütztes Material gleich beim Hochladen. Die Rechte-Inhaber können dann festlegen, ob die Videos gelöscht oder mit Werbung "monetarisiert" werden - dann erhalten sie einen Umsatzanteil. Allerdings sind nicht alle mit den angebotenen Konditionen zufrieden; auch gibt es immer wieder technische Probleme. Und die Eigentümer müssen dafür mitspielen und ihr Material zur Verfügung stellen, damit Google eine Art "digitalen Fingerabdruck" erstellen und mit dem hochgeladenen Material abgleichen kann.

Verstöße gegen das Urheberrecht sind ebenso wie gegen das Markenrecht strafbar und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Allerdings sind Verfahren oder gar Verurteilungen selten; meistens werden die Strafverfahren dazu benutzt, zusätzliche Beweise für gleichzeitig laufende Zivilverfahren zu bekommen. Oft macht die Staatsanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch, die Geschädigten auf eine Privatklage zu verweisen. Ob es in Hamburg zu einer Anklage oder gar einem Gerichtsverfahren gegen YouTube kommt, ist völlig offen. (APA)
Quelle: derstandard.at


Weitere Artikel in der Kategorie Internet Allgemein


Immer mehr Jugendliche leiden unter Mobbing per Internet und Handy
Ermittlungen wegen Mordaufrufen gegen Berlusconi im Internet
Neuer Stromlieferant über das Internet
Musikverlage kooperieren mit Internetkonzern Google
Lotterie um kurze Internet-Adressen startet
Ist Facebook das bessere Google?
321.de - Kurz-Domains lösen Riesenandrang aus
"Geben Gewissen nicht an Internet-Community ab"
Ansturm auf neue Domains
Neue Hoffnung für Teile von Quelle
Hintergrund: Internet und World Wide Web
Absturz mit Folgen: Wie das Internet zur Welt kam
YouTube: Ermittlungen gegen Google-Tochter
Microsoft-Tool bringt Windows 7 auf Netbooks
FCC will Netzwerkneutralität im Internet abschaffen
Jack Wolfskin rudert zurück
Carl Icahn gibt Rücktritt bei Yahoo bekannt
Richter machen Kunden im Internet zum König
Lehrer sind Diebe
Internet-Zugriff von überall und immer schneller
Studie kritisiert Sperrmaßnahmen im Internet
Internet-Käufe über EU-Grenzen scheitern meist
Google will bei Internet-Musik den Ton angeben
Raum für Zürcher Jugendliche im Internet
Neuer Goldrausch um de-Domains
Otto Versand bleibt stark - weltweit und im Internet
Umfrage: Je jünger, desto Internet-gläubiger
Die Daten der Kinder
Auf Videoportalen verschmilzt Internet mit TV
«Du» und «123»: Neue Internetadressen werden möglich
 
 
     
  FAQ - © 2009-2012 by TechTown GmbH