Ab heute werden in Deutschland ein- und zweistellige Domains vergeben - Der schnellste Antrag gewinnt
Berlin - Am heutigen Freitag beginnt im Internet ein Glücksspiel, in dem der schnellste Bieter gewinnt. Um Punkt 9 Uhr startet die deutsche Verwaltung für Internetadressen (Domains) Denic die Vergabe von ein- und zweistellige Domainnamen annehmen. Wer eine solche Domain wie www.1.de oder www.ZZ.de ergattert, darf sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Lottogewinner fühlen. Denn markante Adressen sind inzwischen rar und können beim Verkauf fünfstellige Eurobeträge einbringen. Bisher existierten so kurze Internet-Adressen nur im Ausnahmefall.
Wer bei der Vergabe dabei sein will, muss die Adresse bei einem Provider beantragen, der Speicherplatz für Internetseiten vermietet. Die Erfolgschancen dürften allerdings im Promillebereich liegen. Denn die Denic versieht die Anträge mit einem Zeitstempel in Millisekunden-Genauigkeit und arbeitet sie in der Reihenfolge ihres Eingangs ab. Wer zuerst kommt, gewinnt. Für die Internetprovider bedeutet das, dass sie die Anträge ihrer Kunden so abschicken müssen, dass sie auf die tausendstel Sekunde präzise um 9 Uhr einlaufen. Einige Provider wie manitu.de haben wegen des Aufwandes und des Glücksspielcharakters ihren Kunden bereits mitgeteilt, dass sie sich an der Adresslotterie nicht beteiligen und keine Aufträge entgegennehmen.
Bisher hatte die Denic einstellige Adressen aus technischen Gründen nicht zugelassen. Auch zweistellige Webadressen gab es bis auf drei Ausnahmen nicht - die Deutsche Bahn mit www.db.de, das Internetmagazin iX und das IT-Unternehmen hq. Diese Domains stammen aus der Frühzeit des Internet. Als die Denic beschloss, keine zweistelligen Adressen zuzulassen, genossen die Inhaber Bestandsschutz.
Für den Sinneswandel sorgte ein Gerichtsverfahren, das Volkswagen gegen Denic gewonnen hat. Die Wolfsburger klagten auf den Internet-Namen www.VW.de, die Denic widersprach, verlor aber zuerst vor dem OLG Frankfurt und am 29. September vor dem Bundesgerichtshof. Seit wenigen Tagen ist der Autobauer über seine zweistellige Webadresse erreichbar. Gleichzeitig beschlossen die Verwalter des deutschen Internetregisters, alle anderen ein- und zweistelligen Namen ebenfalls freizugeben. Die technischen Probleme würden ohnehin nur noch wenige ältere Computer betreffen, sagte eine Sprecherin. Die einprägsamen Kurz-Namen seien nun technisch verantwortbar.
Zugleich fallen weitere Beschränkungen. So ist es ab diesem Freitag möglich, allein aus Zahlen bestehende Adressen zu registrieren. Bisher musste wenigstens ein Buchstabe enthalten sein. Außerdem werden 92 Sonderzeichen als Namensbestandteil möglich. Wer möchte, könnte sich etwa die Adresse www.í.de sichern, also ein 'i' mit französischem Accent Tegu. Fraglich ist freilich, ob das sinnvoll ist. Die Suche nach dem 'í' dürfte auf der Tastatur umständlich sein, und ältere Programme können das Zeichen nicht darstellen. Nützlicher könnte es sein, sich ein Autokennzeichen wie CHA oder LOS zu sichern. Die waren bisher auch tabu und können nun registriert werden. |