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Die Pläne der neuen deutschen Regierung


24.10.2009
Nach rund dreiwöchigen Koalitionsverhandlungen in Deutschland haben Union (CDU/CSU) und FDP am Samstag in Berlin ihren Bündnisvertrag für die kommenden vier Regierungsjahre vorgestellt. Das Koalitionspapier enthält auch einige Vorhaben zu Internet, Datenschutz und IT. Die geplanten Internetsperren etwa werden ausgesetzt, dafür darf gelöscht werden.

Die wesentlichsten Abschnitte sind im Bereich Inneres - im Koalitionspapier unter Punkt IV. Freiheit und Sicherheit - zu finden. Ein größerer Streit zwischen Union und FDP ist überraschend ausgeblieben. Obwohl die Forderungen nach mehr Sicherheit aufseiten der Union gegen die Verteidigung von Freiheitsrechten bei der FDP standen.

Laut Vereinbarung sind zunächst keine Internet-Sperren geplant, Websites mit kinderpornografischen Inhalten werden hingegen gelöscht. Auf Vorratsdaten gibt es vorerst nur eingeschränkten Zugriff. Das Urheberrecht soll überarbeitet werden und konsequenter gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgegangen werden. Die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll vorerst gestoppt werden.

Internet und Netzneutralität

Die Koalition bekennt sich zur Netzneutralität und "vertraut darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt". Im Bedarfsfall will die Regierung jedoch eingreifen, um "nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegenzusteuern".

Um eine "digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern", soll unter anderem die Breitbandversorgung "sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit" gesteigert werden, konkrete Investitionen werden nicht genannt. "Die Regulierung der Netze soll nicht nur niedrige Nutzungsentgelte im Blick behalten, sondern auch qualitative Elemente berücksichtigen, um so schnelle und längerfristige Investitionen auszulösen."

Datenschutz und Sicherheit

Um Datenmissbrauch vorzubeugen, soll zum einen das Datenschutzrecht geprüft werden und zum anderen der "Selbstdatenschutz" erleichtert werden. Die Bürger sollen durch Aufklärung zu mehr Selbstschutz und der "Nutzung sicherer IT-Produkte" angeregt werden. Eine "Stiftung Datenschutz" soll errichtet werden, die den Auftrag hat, Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen und Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken.

Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet sollen konsequent verfolgt werden. Gemeinsam mit den Ländern sollen die Möglichkeiten der verbesserten Strafverfolgung "wie etwa Internet-Streifen durch die Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet und erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei" angestrebt werden.

Um den IT-Bereich gegen "innere und äußere Gefahren zu schützen", soll das Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik als zentrale Cybersicherheitsbehörde noch ausgebaut werden.

Eine generelle Überwachung des Internet-Datenverkehrs wird von den Koalitionsparteien abgelehnt.

Netzsperren

"Gleichermaßen werden wir uns auf internationaler Ebene für Lösungen starkmachen, um Kinderpornografie sowie Kriminalität allgemein im Internet besser bekämpfen zu können", gibt die Regierung ihren Kurs bekannt. Die noch von der vergangenen Koalition beschlossenen Internet-Sperren sollen hingegen für ein Jahr ausgesetzt werden.

Stattdessen soll die Polizei versuchen, die Seiten zu löschen. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit dem Löschen ausgewertet und die Situation neu bewertet werden. Bis dahin werden keine Sperrlisten des Bundeskriminalamtes geführt oder weitergegeben.

Ziel ist es, so die Koalition, dass Kinder und Jugendliche "durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten Inhalten" geschützt werden.

Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeitnehmer will die neue Regierung vor Bespitzelung am Arbeitsplatz besser schützen. Deswegen sollen Arbeitgeber nur Daten verwenden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Die Regelungen sollen in das Bundesdatenschutzgesetz einfließen.
Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittenen Online-Durchsuchungen von privaten Computern müssen künftig von einem Richter am Bundesgerichtshof und nicht mehr nur von einem Amtsgericht angeordnet werden.
Quelle: orf.at


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